Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nordlicht Autovermietung GmbH
Wandsbeker Marktstraße 30
22041 Hamburg
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Nordlicht Autovermietung GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter für die Anmietung von Fahrzeugen. Mit der Anmietung erkennt der Mieter diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden.
2. Mietvoraussetzungen
- Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei der Fahrzeugübernahme einen gültigen Führerschein und Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei gewerblichen Anmietungen kann zusätzlich ein Gewerbenachweis erforderlich sein.
3. Mietdauer und Fahrzeugübergabe
- Die Mietdauer wird vertraglich vereinbart.
- Die Fahrzeugübergabe erfolgt am vereinbarten Ort und Termin. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese sofort zu melden.
- Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am vereinbarten Rückgabetermin, andernfalls können zusätzliche Mietgebühren anfallen.
4. Mietpreis und Kaution
- Der Mietpreis sowie die Kaution sind im Mietvertrag festgelegt und müssen vor der Fahrzeugübergabe in bar oder per Überweisung beglichen werden.
- Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach Abzug eventuell entstandener Kosten zurückerstattet.
- Sollte das Fahrzeug verspätet oder nicht im vereinbarten Zustand zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.
5. Versicherung und Haftung
- Alle Mietfahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von 500 € im Schadensfall.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
- Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, die während der Mietzeit begangen werden, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
6. Nutzung des Fahrzeugs
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu führen.
- Die Nutzung des Fahrzeugs für Rennzwecke, zur gewerblichen Personenbeförderung oder für illegale Aktivitäten ist untersagt.
- Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
- Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde. Normaler Verschleiß ist hiervon ausgenommen.
7. Kilometerbegrenzung und Tankregelung
- Es gibt keine Kilometerbegrenzung für die Nutzung des Fahrzeugs.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Tankstand zurückgegeben, werden die Nachfüllkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Wartung und Reparaturen
- Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer für die ordnungsgemäße Pflege des Fahrzeugs zu sorgen und die Wartungspunkte (z.B. Ölstand, Reifendruck) regelmäßig zu überprüfen.
- Reparaturen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Bei einem Schaden am Fahrzeug ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Stornierung und Umbuchung
- Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn möglich.
- Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, fallen 25 % Stornierungsgebühren des Gesamtmietpreises an.
- Umbuchungen nach Ablauf der 24-Stunden-Frist sind nur nach Absprache möglich und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
10. Rückgabe des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug ist am letzten Tag der Mietdauer bis spätestens zur vereinbarten Uhrzeit in gereinigtem Zustand und vollgetankt zurückzugeben.
- Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, fällt eine zusätzliche Mietgebühr für jeden angefangenen Tag an.
- Bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
11. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurücklässt.
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
12. Kfz-Steuer und Zulassung
Die Kfz-Steuer und sämtliche Zulassungskosten übernimmt der Vermieter. Der Mieter trägt keine Kosten für die Anmeldung des Fahrzeugs.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden im Rahmen der Vertragserfüllung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
14. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Nordlicht Autovermietung GmbH
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22041 Hamburg